Gemeinde Neustift bei Güssing | Antrag Reisepass |
Gemeinde Neustift bei Güssing - Passbehörde BH Güssing. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Neustift bei Güssing ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Güssing beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Neustift bei Güssing Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Güssing Hauptstraße 1 Telefon: 057-600/4691 Fax: 057-600/4670 Email: bh.guessing@bgld.gv.at Webseite: www.burgenland.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Güssing.
Gemeinde Neustift bei Güssing - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Neustift bei Güssing? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Güssing. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Neustift bei Güssing Die Bezirkshauptmannschaft Güssing kann entweder per Telefon 057-600/4691 oder E-Mail bh.guessing@bgld.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.burgenland.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Güssing. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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