Gemeinde Großpetersdorf | Antrag Reisepass |
Gemeinde Großpetersdorf - Passbehörde BH Oberwart. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Großpetersdorf ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Oberwart beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Großpetersdorf Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Oberwart Hauptplatz 1 Telefon: 057-600/4591 Fax: 057-600/4577 Email: bh.oberwart@bgld.gv.at Webseite: www.burgenland.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Oberwart.
Gemeinde Großpetersdorf - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Großpetersdorf? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Oberwart. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Großpetersdorf Die Bezirkshauptmannschaft Oberwart kann entweder per Telefon 057-600/4591 oder E-Mail bh.oberwart@bgld.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.burgenland.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Oberwart. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|