Gemeinde Lockenhaus | Antrag Reisepass |
Gemeinde Lockenhaus - Passbehörde BH Oberpullendorf. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Lockenhaus ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Lockenhaus Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf Hauptstraße 56 Telefon: 057-600/4499 Fax: 057-600/4477 Email: bh.oberpullendorf@bgld.gv.at Webseite: www.burgenland.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Oberpullendorf.
Gemeinde Lockenhaus - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Lockenhaus? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Lockenhaus Die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf kann entweder per Telefon 057-600/4499 oder E-Mail bh.oberpullendorf@bgld.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.burgenland.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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