Gemeinde Hirm | Antrag Reisepass |
Gemeinde Hirm - Passbehörde BH Mattersburg. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Hirm ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Hirm Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Mattersburg Marktgasse 2 Telefon: 057-600/4300 Fax: 057-600/4377 Email: bh.mattersburg@bgld.gv.at Webseite: www.burgenland.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Mattersburg.
Gemeinde Hirm - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Hirm? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Hirm Die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg kann entweder per Telefon 057-600/4300 oder E-Mail bh.mattersburg@bgld.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.burgenland.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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