Neuausstellung Reisepass Gemeinde Draßburg

Gemeinde Draßburg | Antrag Reisepass

Mattersburg

Gemeinde Draßburg - Passbehörde BH Mattersburg. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Draßburg ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Gemeinde Draßburg

Anschrift:

Bezirkshauptmannschaft Mattersburg

Marktgasse 2
7210 Mattersburg
Burgenland - Österreich

Telefon:

057-600/4300

Fax:

057-600/4377

Email:

bh.mattersburg@bgld.gv.at

Webseite:

www.burgenland.at

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Mattersburg.

Gemeinde Draßburg - Reisepass

Sie leben in der Gemeinde Draßburg?

Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg.

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Draßburg

Die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg kann entweder per Telefon 057-600/4300 oder E-Mail bh.mattersburg@bgld.gv.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.burgenland.at.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

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