Gemeinde Sankt Andrä am Zicksee | Antrag Reisepass |
Gemeinde Sankt Andrä am Zicksee - Passbehörde BH Neusiedl am See. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Sankt Andrä am Zicksee ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Sankt Andrä am Zicksee Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See Eisenstädter Straße 1a Telefon: 057-600/4299 Fax: 02167-8086 Email: bh.neusiedl@bgld.gv.at Webseite: www.burgenland.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Neusiedl am See.
Gemeinde Sankt Andrä am Zicksee - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Sankt Andrä am Zicksee? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Sankt Andrä am Zicksee Die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See kann entweder per Telefon 057-600/4299 oder E-Mail bh.neusiedl@bgld.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.burgenland.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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