Neuausstellung Reisepass Gemeinde Gallzein

Gemeinde Gallzein | Antrag Reisepass

Schwaz

Gemeinde Gallzein - Passbehörde BH Schwaz. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Gallzein ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Schwaz beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Gemeinde Gallzein

Anschrift:

Bezirkshauptmannschaft Schwaz

Franz-Josef-Straße 25
6130 Schwaz
Tirol - Österreich

Telefon:

0242 6931

Fax:

05242 6931 745805

Email:

bh.schwaz@tirol.gv.at

Webseite:

www.tirol.gv.at/schwaz/

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Schwaz.

Gemeinde Gallzein - Reisepass

Sie leben in der Gemeinde Gallzein?

Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Schwaz.

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Gallzein

Die Bezirkshauptmannschaft Schwaz kann entweder per Telefon 0242 6931 oder E-Mail bh.schwaz@tirol.gv.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.tirol.gv.at/schwaz/.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Schwaz.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

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