Gemeinde Kopfing im Innkreis | Antrag Reisepass |
Gemeinde Kopfing im Innkreis - Passbehörde BH Schärding. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Kopfing im Innkreis ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Schärding beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Kopfing im Innkreis Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Schärding Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13 Telefon: 07712 31 05-0 Fax: 07712 31 05-27 03 99 Email: bh-sd.post@ooe.gv.at Webseite: www.bh-schaerding.gv.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Schärding.
Gemeinde Kopfing im Innkreis - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Kopfing im Innkreis? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Schärding . Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Kopfing im Innkreis Die Bezirkshauptmannschaft Schärding kann entweder per Telefon 07712 31 05-0 oder E-Mail bh-sd.post@ooe.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-schaerding.gv.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Schärding . Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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