Gemeinde Flirsch | Antrag Reisepass |
Gemeinde Flirsch - Passbehörde BH Landeck. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Flirsch ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Landeck beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Flirsch Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Landeck Innstraße 5 Telefon: 05442 6996 Fax: 05442 6996 745415 Email: bh.landeck@tirol.gv.at Webseite: www.tirol.gv.at/landeck/ Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Landeck.
Gemeinde Flirsch - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Flirsch? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Landeck. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Flirsch Die Bezirkshauptmannschaft Landeck kann entweder per Telefon 05442 6996 oder E-Mail bh.landeck@tirol.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.tirol.gv.at/landeck/. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Landeck. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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