Gemeinde Scharnitz | Antrag Reisepass |
Gemeinde Scharnitz - Passbehörde BH Innsbruck. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Scharnitz ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Scharnitz Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Gilmstraße 2 Telefon: 0512 5344 Fax: 0512 5344 745005 Email: bh.innsbruck@tirol.gv.at Webseite: www.tirol.gv.at/innsbruck/ Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Innsbruck.
Gemeinde Scharnitz - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Scharnitz? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Scharnitz Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck kann entweder per Telefon 0512 5344 oder E-Mail bh.innsbruck@tirol.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.tirol.gv.at/innsbruck/. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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