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Gemeinde Frantschach-St. Gertraud | Antrag Reisepass |
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Gemeinde Frantschach-St. Gertraud - Passbehörde BH Wolfsberg. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Frantschach-St. Gertraud ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Frantschach-St. Gertraud Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg Am Weiher 5/6 Telefon: 050 536-66000 Fax: 050 536-66200 Email: post.bhwo@ktn.gv.at Webseite: www.ktn.gv.at/45990_DE-Bezirke-BH-Wolfsberg Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Wolfsberg.
Gemeinde Frantschach-St. Gertraud - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Frantschach-St. Gertraud? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Frantschach-St. Gertraud Die Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg kann entweder per Telefon 050 536-66000 oder E-Mail post.bhwo@ktn.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ktn.gv.at/45990_DE-Bezirke-BH-Wolfsberg. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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