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Gemeinde Nötsch im Gailtal | Antrag Reisepass |
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Gemeinde Nötsch im Gailtal - Passbehörde BH Villach Land. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Nötsch im Gailtal ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Villach Land beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Nötsch im Gailtal Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Villach Land Meister-Friedrich-Straße 4 Telefon: 050 536-61000 Fax: 050 536-61341 Email: post.bhvl@ktn.gv.at Webseite: www.ktn.gv.at/46062_DE-Bezirke-BH-Villach_Land Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Villach Land.
Gemeinde Nötsch im Gailtal - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Nötsch im Gailtal? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Villach Land. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Nötsch im Gailtal Die Bezirkshauptmannschaft Villach Land kann entweder per Telefon 050 536-61000 oder E-Mail post.bhvl@ktn.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ktn.gv.at/46062_DE-Bezirke-BH-Villach_Land. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Villach Land. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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