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Gemeinde St. Margareten im Rosental | Antrag Reisepass |
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Gemeinde St. Margareten im Rosental - Passbehörde BH Klagenfurt Land. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde St. Margareten im Rosental ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt Land beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde St. Margareten im Rosental Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt Land Völkermarkter Ring 19 Telefon: 050 536-64000 Fax: 050 536-64001 Email: post.bhkl@ktn.gv.at Webseite: www.ktn.gv.at/46170_DE-Bezirke-BH-Klagenfurt_Land Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Klagenfurt Land.
Gemeinde St. Margareten im Rosental - Reisepass Sie leben in der Gemeinde St. Margareten im Rosental? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt Land. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde St. Margareten im Rosental Die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt Land kann entweder per Telefon 050 536-64000 oder E-Mail post.bhkl@ktn.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ktn.gv.at/46170_DE-Bezirke-BH-Klagenfurt_Land. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt Land. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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