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Gemeinde Gnesau | Antrag Reisepass |
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Gemeinde Gnesau - Passbehörde BH Feldkirchen. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Gnesau ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Gnesau Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen Milesistraße 10 Telefon: 050 536-67000 Fax: 050 536-67200 Email: post.bhfe@ktn.gv.at Webseite: www.ktn.gv.at/44807_DE-Bezirke-BH-Feldkirchen Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Feldkirchen.
Gemeinde Gnesau - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Gnesau? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Gnesau Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen kann entweder per Telefon 050 536-67000 oder E-Mail post.bhfe@ktn.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ktn.gv.at/44807_DE-Bezirke-BH-Feldkirchen. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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