Gemeinde Mettmach | Antrag Reisepass |
Gemeinde Mettmach - Passbehörde BH Ried. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Mettmach ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Mettmach Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis Parkgasse 1 Telefon: 07752 912-0 Fax: 0732 7720 268399 Email: bh-ri.post@ooe.gv.at Webseite: www.bh-ried.gv.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Ried.
Gemeinde Mettmach - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Mettmach? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis . Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Mettmach Die Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis kann entweder per Telefon 07752 912-0 oder E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-ried.gv.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis . Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|