Gemeinde Pirching am Traubenberg | Antrag Reisepass |
Gemeinde Pirching am Traubenberg - Passbehörde BH Südoststeiermark. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Pirching am Traubenberg ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Pirching am Traubenberg Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark Bismarckstraße 11-13 Telefon: 03152 2511-0 Fax: 03152 2511-550 Email: bhso@stmk.gv.at Webseite: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Südoststeiermark.
Gemeinde Pirching am Traubenberg - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Pirching am Traubenberg? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Pirching am Traubenberg Die Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark kann entweder per Telefon 03152 2511-0 oder E-Mail bhso@stmk.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: . Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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