Neuausstellung Reisepass Gemeinde Amering

Gemeinde Amering | Antrag Reisepass

Judenburg

Gemeinde Amering - Passbehörde BH Murtal. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Amering ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Murtal beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Gemeinde Amering

Anschrift:

Bezirkshauptmannschaft Murtal

Kapellenweg 11
8750 Judenburg
Steiermark - Österreich

Telefon:

03572 83201-0

Fax:

03572 83201-550

Email:

bhmt@stmk.gv.at

Webseite:

www.bh-murtal.steiermark.at

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Murtal.

Gemeinde Amering - Reisepass

Sie leben in der Gemeinde Amering?

Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Murtal.

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Amering

Die Bezirkshauptmannschaft Murtal kann entweder per Telefon 03572 83201-0 oder E-Mail bhmt@stmk.gv.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-murtal.steiermark.at.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Murtal.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

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