Gemeinde Krakau | Antrag Reisepass |
Gemeinde Krakau - Passbehörde BH Murau. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Krakau ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Murau beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Krakau Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Murau Bahnhofviertel 7 Telefon: 03532 2101-0 Fax: 03532 2101-550 Email: bhmu@stmk.gv.at Webseite: www.bh-murau.steiermark.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Murau.
Gemeinde Krakau - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Krakau? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Murau. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Krakau Die Bezirkshauptmannschaft Murau kann entweder per Telefon 03532 2101-0 oder E-Mail bhmu@stmk.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-murau.steiermark.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Murau. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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