Gemeinde Sankt Stefan ob Leoben | Antrag Reisepass |
Gemeinde Sankt Stefan ob Leoben - Passbehörde BH Leoben. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Sankt Stefan ob Leoben ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Leoben beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Sankt Stefan ob Leoben Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Leoben Peter-Tunner-Straße 6 Telefon: 03842 45571-0 Fax: 03842 45571-550 Email: bhln@stmk.gv.at Webseite: www.bh-leoben.steiermark.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Leoben.
Gemeinde Sankt Stefan ob Leoben - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Sankt Stefan ob Leoben? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Leoben. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Sankt Stefan ob Leoben Die Bezirkshauptmannschaft Leoben kann entweder per Telefon 03842 45571-0 oder E-Mail bhln@stmk.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-leoben.steiermark.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Leoben. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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