Neuausstellung Reisepass Gemeinde Proleb

Gemeinde Proleb | Antrag Reisepass

Leoben

Gemeinde Proleb - Passbehörde BH Leoben. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Proleb ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Leoben beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Gemeinde Proleb

Anschrift:

Bezirkshauptmannschaft Leoben

Peter-Tunner-Straße 6
8700 Leoben
Steiermark - Österreich

Telefon:

03842 45571-0

Fax:

03842 45571-550

Email:

bhln@stmk.gv.at

Webseite:

www.bh-leoben.steiermark.at

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Leoben.

Gemeinde Proleb - Reisepass

Sie leben in der Gemeinde Proleb?

Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Leoben.

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Proleb

Die Bezirkshauptmannschaft Leoben kann entweder per Telefon 03842 45571-0 oder E-Mail bhln@stmk.gv.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-leoben.steiermark.at.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Leoben.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

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