Gemeinde St. Veit in der Südsteiermark | Antrag Reisepass |
Gemeinde St. Veit in der Südsteiermark - Passbehörde BH Leibnitz. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde St. Veit in der Südsteiermark ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde St. Veit in der Südsteiermark Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Leibnitz Kadagasse 12 Telefon: 03452 82911-0 Fax: 03452 82911-550 Email: bhlb@stmk.gv.at Webseite: www.bh-leibnitz.steiermark.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Leibnitz.
Gemeinde St. Veit in der Südsteiermark - Reisepass Sie leben in der Gemeinde St. Veit in der Südsteiermark? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde St. Veit in der Südsteiermark Die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz kann entweder per Telefon 03452 82911-0 oder E-Mail bhlb@stmk.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-leibnitz.steiermark.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|