Gemeinde St. Georgen an der Stiefing | Antrag Reisepass |
Gemeinde St. Georgen an der Stiefing - Passbehörde BH Leibnitz. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde St. Georgen an der Stiefing ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde St. Georgen an der Stiefing Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Leibnitz Kadagasse 12 Telefon: 03452 82911-0 Fax: 03452 82911-550 Email: bhlb@stmk.gv.at Webseite: www.bh-leibnitz.steiermark.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Leibnitz.
Gemeinde St. Georgen an der Stiefing - Reisepass Sie leben in der Gemeinde St. Georgen an der Stiefing? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde St. Georgen an der Stiefing Die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz kann entweder per Telefon 03452 82911-0 oder E-Mail bhlb@stmk.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-leibnitz.steiermark.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|