Gemeinde Sankt Jakob im Walde | Antrag Reisepass |
Gemeinde Sankt Jakob im Walde - Passbehörde BH Hartberg-Fürstenfeld. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Sankt Jakob im Walde ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Sankt Jakob im Walde Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld Rochusplatz 2 Telefon: 03332 606-0 Fax: 03332 606-233 Email: bhhf@stmk.gv.at Webseite: www.bh-hartberg-fuerstenfeld.steiermark.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Hartberg-Fürstenfeld.
Gemeinde Sankt Jakob im Walde - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Sankt Jakob im Walde? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Sankt Jakob im Walde Die Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld kann entweder per Telefon 03332 606-0 oder E-Mail bhhf@stmk.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-hartberg-fuerstenfeld.steiermark.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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