Gemeinde Ebersdorf | Antrag Reisepass |
Gemeinde Ebersdorf - Passbehörde BH Hartberg-Fürstenfeld. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Ebersdorf ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Ebersdorf Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld Rochusplatz 2 Telefon: 03332 606-0 Fax: 03332 606-233 Email: bhhf@stmk.gv.at Webseite: www.bh-hartberg-fuerstenfeld.steiermark.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Hartberg-Fürstenfeld.
Gemeinde Ebersdorf - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Ebersdorf? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Ebersdorf Die Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld kann entweder per Telefon 03332 606-0 oder E-Mail bhhf@stmk.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-hartberg-fuerstenfeld.steiermark.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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