Gemeinde St. Marein bei Graz | Antrag Reisepass |
Gemeinde St. Marein bei Graz - Passbehörde BH Graz-Umgebung. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde St. Marein bei Graz ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde St. Marein bei Graz Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung Bahnhofgürtel 85 Telefon: 0316 7075-0 Fax: 0316 7075-333 Email: bhgu@stmk.gv.at Webseite: www.bh-grazumgebung.steiermark.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Graz-Umgebung.
Gemeinde St. Marein bei Graz - Reisepass Sie leben in der Gemeinde St. Marein bei Graz? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde St. Marein bei Graz Die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung kann entweder per Telefon 0316 7075-0 oder E-Mail bhgu@stmk.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-grazumgebung.steiermark.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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