Gemeinde Sankt Peter im Sulmtal | Antrag Reisepass |
Gemeinde Sankt Peter im Sulmtal - Passbehörde BH Deutschlandsberg. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Sankt Peter im Sulmtal ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Sankt Peter im Sulmtal Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg Kirchengasse 12 und 7 Telefon: 03462 2606-0 Fax: 03462 2606-550 Email: bhdl@stmk.gv.at Webseite: www.bh-deutschlandsberg.steiermark.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Deutschlandsberg.
Gemeinde Sankt Peter im Sulmtal - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Sankt Peter im Sulmtal? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Sankt Peter im Sulmtal Die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg kann entweder per Telefon 03462 2606-0 oder E-Mail bhdl@stmk.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-deutschlandsberg.steiermark.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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