Gemeinde Spital am Semmering | Antrag Reisepass |
Gemeinde Spital am Semmering - Passbehörde BH Bruck-Mürzzuschlag. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Spital am Semmering ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Spital am Semmering Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag Dr. Theodor-Körner-Straße 34 Telefon: 03862 899-0 Fax: 03862 899-550 Email: bhbm@stmk.gv.at Webseite: www.bh-bruck-muerzzuschlag.steiermark.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Bruck-Mürzzuschlag.
Gemeinde Spital am Semmering - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Spital am Semmering? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Spital am Semmering Die Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag kann entweder per Telefon 03862 899-0 oder E-Mail bhbm@stmk.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-bruck-muerzzuschlag.steiermark.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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