Neuausstellung eines Personalausweises in Österreich
Identitätsausweis / Identitätskarte Der Personalausweis dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Personalausweis als amtlicher Lichtbildausweis und – in manchen Ländern Europas – als Reisepassersatz. Ausstellung Der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Personalausweises kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden. Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
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Personalausweis beantragen in:
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Die Passbehörde:
- In Wien: die Magistratischen Bezirksämter
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Leoben und Schwechat: die Gemeinde
- Andere: die Bezirkshauptmannschaft
Zuständig für die Ausstellung des Personalausweises sind die Bezirksverwaltungsbehörden, die Magistraten oder die Gemeinden.