Neuausstellung eines Personalausweises in Österreich

Identitätsausweis / Identitätskarte

Der Personalausweis dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Personalausweis als amtlicher Lichtbildausweis und – in manchen Ländern Europas – als Reisepassersatz.

Ausstellung

Der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Personalausweises kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden.

Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.


Personalausweis beantragen in:


Die Passbehörde:

- In Wien: die Magistratischen Bezirksämter

- In Statutarstädten: der Magistrat

- In Leoben und Schwechat: die Gemeinde

- Andere: die Bezirkshauptmannschaft

Zuständig für die Ausstellung des Personalausweises sind die Bezirksverwaltungsbehörden, die Magistraten oder die Gemeinden.