Gemeinde Pernitz
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Gemeinde Pernitz - Beantragen eines Personalausweises - BH Wiener Neustadt. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Pernitz, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt Anschrift: Ungargasse 33 Telefon: 02622 / 9025-0 Fax: 02622 / 9025-41000 Email: post.bhwb@noel.gv.at Webseite: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Wiener-Neustadt.html Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Wiener Neustadt.
Gemeinde Pernitz - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Pernitz? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt. Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Pernitz benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Wiener Neustadt kann per Telefon 02622 / 9025-0 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Pernitz. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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