Gemeinde Königsbrunn am Wagram
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Gemeinde Königsbrunn am Wagram - Beantragen eines Personalausweises - BH Tulln. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Königsbrunn am Wagram, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Tulln Anschrift: Hauptplatz 33 Telefon: 02272 / 9025-0 Fax: 02272 / 9025-39000 Email: post.bhtu@noel.gv.at Webseite: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Tulln.html Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Tulln.
Gemeinde Königsbrunn am Wagram - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Königsbrunn am Wagram? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Tulln. Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Königsbrunn am Wagram benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Tulln kann per Telefon 02272 / 9025-0 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Königsbrunn am Wagram. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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