Gemeinde Gresten
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Gemeinde Gresten - Beantragen eines Personalausweises - BH Scheibbs. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Gresten, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Scheibbs Anschrift: Rathausplatz 5 Telefon: 07482 / 9025-0 Fax: 07482 / 9025-38000 Email: post.bhsb@noel.gv.at Webseite: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Scheibbs.html Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Scheibbs.
Gemeinde Gresten - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Gresten? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Scheibbs. Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Gresten benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Scheibbs kann per Telefon 07482 / 9025-0 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Gresten. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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