Gemeinde Hallstatt
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Gemeinde Hallstatt - Beantragen eines Personalausweises - BH Gmunden. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hallstatt, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Gmunden beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Gmunden Anschrift: Esplanade 10 Telefon: 07612 792-0 Fax: 0732 77 20-263 399 Email: bh-gm.post@ooe.gv.at Webseite: www.bh-gmunden.gv.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Gmunden.
Gemeinde Hallstatt - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Hallstatt? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Gmunden . Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Gmunden beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Hallstatt benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Gmunden kann per Telefon 07612 792-0 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Hallstatt. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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