Gemeinde Petzenkirchen
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Gemeinde Petzenkirchen - Beantragen eines Personalausweises - BH Melk. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Petzenkirchen, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Melk beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Melk Anschrift: Abt Karl-Straße 25a Telefon: 02752 / 9025-0 Fax: 02752 / 9025-32000 Email: post.bhme@noel.gv.at Webseite: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Melk.html Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Melk.
Gemeinde Petzenkirchen - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Petzenkirchen? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Melk. Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Melk beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Petzenkirchen benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Melk kann per Telefon 02752 / 9025-0 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Petzenkirchen. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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