Gemeinde St. Veit an der Gölsen
|
Gemeinde St. Veit an der Gölsen - Beantragen eines Personalausweises - BH Lilienfeld. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde St. Veit an der Gölsen, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld Anschrift: Am Anger 2 Telefon: 02762 / 9025-0 Fax: 02762 / 9025-31000 Email: post.bhlf@noel.gv.at Webseite: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Lilienfeld.html Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Lilienfeld.
Gemeinde St. Veit an der Gölsen - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde St. Veit an der Gölsen? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld. Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde St. Veit an der Gölsen benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Lilienfeld kann per Telefon 02762 / 9025-0 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Veit an der Gölsen. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|