Gemeinde Ernstbrunn
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Gemeinde Ernstbrunn - Beantragen eines Personalausweises - BH Korneuburg. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Ernstbrunn, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Korneuburg Anschrift: Bankmannring 5 Telefon: 02262 / 9025-0 Fax: 02262 / 9025-29000 Email: post.bhko@noel.gv.at Webseite: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Korneuburg.html Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Korneuburg.
Gemeinde Ernstbrunn - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Ernstbrunn? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg. Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Ernstbrunn benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Korneuburg kann per Telefon 02262 / 9025-0 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Ernstbrunn. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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