Gemeinde Burgschleinitz - Kühnring
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Gemeinde Burgschleinitz - Kühnring - Beantragen eines Personalausweises - BH Horn. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Burgschleinitz - Kühnring, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Horn beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Horn Anschrift: Frauenhofner Straße 2 Telefon: 02982 / 9025-0 Fax: 02982 / 9025-28000 Email: post.bhho@noel.gv.at Webseite: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Horn.html Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Horn.
Gemeinde Burgschleinitz - Kühnring - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Burgschleinitz - Kühnring? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Horn. Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Horn beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Burgschleinitz - Kühnring benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Horn kann per Telefon 02982 / 9025-0 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Burgschleinitz - Kühnring. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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