Gemeinde Hollabrunn
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Gemeinde Hollabrunn - Beantragen eines Personalausweises - BH Hollabrunn. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hollabrunn, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn Anschrift: Mühlgasse 24 Telefon: 02952 / 9025-0 Fax: 02952 / 9025-27000 Email: post.bhhl@noel.gv.at Webseite: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Hollabrunn.html Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Hollabrunn.
Gemeinde Hollabrunn - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Hollabrunn? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn. Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Hollabrunn benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Hollabrunn kann per Telefon 02952 / 9025-0 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Hollabrunn. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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