Gemeinde Ringelsdorf - Niederabsdorf
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Gemeinde Ringelsdorf - Niederabsdorf - Beantragen eines Personalausweises - BH Gänserndorf. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Ringelsdorf - Niederabsdorf, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf Anschrift: Schönkirchner Straße 1 Telefon: 02282 / 9025-0 Fax: 02282 / 9025-24000 Email: post.bhgf@noel.gv.at Webseite: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Gaenserndorf.html Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Gänserndorf.
Gemeinde Ringelsdorf - Niederabsdorf - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Ringelsdorf - Niederabsdorf? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf. Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Ringelsdorf - Niederabsdorf benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Gänserndorf kann per Telefon 02282 / 9025-0 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Ringelsdorf - Niederabsdorf. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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