Gemeinde Hundsheim
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Gemeinde Hundsheim - Beantragen eines Personalausweises - BH Bruck an der Leitha. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hundsheim, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha Anschrift: Fischamender Straße 10 Telefon: 02162 / 9025-0 Fax: 02162 / 9025-23000 Email: post.bhbl@noel.gv.at Webseite: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Bruck-a-d-Leitha.html Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Bruck an der Leitha.
Gemeinde Hundsheim - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Hundsheim? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha. Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Hundsheim benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Bruck an der Leitha kann per Telefon 02162 / 9025-0 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Hundsheim. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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