Gemeinde Sierning
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Gemeinde Sierning - Beantragen eines Personalausweises - BH Steyr-Land. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Sierning, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land Anschrift: Spitalskystraße 10a Telefon: 07252 523 61-0 Fax: 07252 523 61-27 13 99 Email: bh-se.post@ooe.gv.at Webseite: www.bh-steyr-land.gv.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Steyr-Land.
Gemeinde Sierning - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Sierning? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land . Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Sierning benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Steyr-Land kann per Telefon 07252 523 61-0 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Sierning. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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