Gemeinde Niederwaldkirchen
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Gemeinde Niederwaldkirchen - Beantragen eines Personalausweises - BH Rohrbach. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Niederwaldkirchen, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Rohrbach Anschrift: Am Teich 1 Telefon: 07289 88 51-0 Fax: 07289 88 51-26 93 99 Email: bh-ro.post@ooe.gv.at Webseite: www.bh-rohrbach.gv.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Rohrbach.
Gemeinde Niederwaldkirchen - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Niederwaldkirchen? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach . Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Niederwaldkirchen benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Rohrbach kann per Telefon 07289 88 51-0 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Niederwaldkirchen. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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