Gemeinde Rosenau am Hengstpaß
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Gemeinde Rosenau am Hengstpaß - Beantragen eines Personalausweises - BH Kirchdorf. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Rosenau am Hengstpaß, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf Anschrift: Garnisonstraße 1 Telefon: 07582 685-0 Fax: 07582 685-265 399 Email: bh-ki.post@ooe.gv.at Webseite: www.bh-kirchdorf.ooe.gv.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Kirchdorf.
Gemeinde Rosenau am Hengstpaß - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Rosenau am Hengstpaß? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf . Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Rosenau am Hengstpaß benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Kirchdorf kann per Telefon 07582 685-0 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Rosenau am Hengstpaß. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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