Gemeinde Polling im Innkreis
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Gemeinde Polling im Innkreis - Beantragen eines Personalausweises - BH Braunau am Inn. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Polling im Innkreis, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn Anschrift: Hammersteinplatz 1 Telefon: 077 22 803-0 Fax: 0732 77 20 260399 Email: bh-br.post@ooe.gv.at Webseite: www.bh-braunau.gv.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Braunau am Inn.
Gemeinde Polling im Innkreis - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Polling im Innkreis? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn . Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Polling im Innkreis benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Braunau am Inn kann per Telefon 077 22 803-0 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Polling im Innkreis. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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