Gemeinde Wendling
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Gemeinde Wendling - Beantragen eines Personalausweises - BH Grieskirchen. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wendling, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen Anschrift: Manglburg 14 Telefon: 07248 603-0 Fax: 0732 7720-264399 Email: bh-gr.post@ooe.gv.at Webseite: www.bh-grieskirchen.gv.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Grieskirchen.
Gemeinde Wendling - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Wendling? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen . Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Wendling benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Grieskirchen kann per Telefon 07248 603-0 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Wendling. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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