Gemeinde Scharten
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Gemeinde Scharten - Beantragen eines Personalausweises - BH Eferding. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Scharten, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Eferding beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Eferding Anschrift: Stephan-Fadinger-Strasse 2-4 Telefon: 07272 24 07 Fax: 07272 2407-261399 Email: bh-ef.post@ooe.gv.at Webseite: www.land-oberoesterreich.gv.at/bh_eferding.htm Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Eferding.
Gemeinde Scharten - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Scharten? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Eferding. Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Eferding beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Scharten benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Eferding kann per Telefon 07272 24 07 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Scharten. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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