Gemeinde Aurach am Hongar
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Gemeinde Aurach am Hongar - Beantragen eines Personalausweises - BH Vöcklabruck. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Aurach am Hongar, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Anschrift: 4840 Vöcklabruck Telefon: 07672 702-0 Fax: 07672 702 2 73-399 Email: bh-vb.post@ooe.gv.at Webseite: www.bh-voecklabruck.gv.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Vöcklabruck.
Gemeinde Aurach am Hongar - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Aurach am Hongar? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck . Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Aurach am Hongar benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Vöcklabruck kann per Telefon 07672 702-0 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Aurach am Hongar. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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