Gemeinde Sankt Johann im Pongau
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Gemeinde Sankt Johann im Pongau - Beantragen eines Personalausweises - BH St. Johann. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Sankt Johann im Pongau, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft St. Johann beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft St. Johann Anschrift: Hauptstraße 1 Telefon: 06412 6101 - 0 Fax: 06412 6101 - 6219 Email: bh-st-johann@salzburg.gv.at Webseite: www.salzburg.gv.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH St. Johann.
Gemeinde Sankt Johann im Pongau - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Sankt Johann im Pongau? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft St. Johann. Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft St. Johann beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Sankt Johann im Pongau benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH St. Johann kann per Telefon 06412 6101 - 0 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Sankt Johann im Pongau. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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