Gemeinde Rußbach am Paß Gschütt
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Gemeinde Rußbach am Paß Gschütt - Beantragen eines Personalausweises - BH Hallein. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Rußbach am Paß Gschütt, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Hallein beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Hallein Anschrift: Schärfplatz 2 Telefon: 06245 / 796-0 Fax: 06245 / 796-6019 Email: bh-hallein@salzburg.gv.at Webseite: www.salzburg.gv.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Hallein.
Gemeinde Rußbach am Paß Gschütt - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Rußbach am Paß Gschütt? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Hallein. Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Hallein beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Rußbach am Paß Gschütt benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Hallein kann per Telefon 06245 / 796-0 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Rußbach am Paß Gschütt. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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