Gemeinde Neuhaus am Klausenbach
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Gemeinde Neuhaus am Klausenbach - Beantragen eines Personalausweises - BH Jennersdorf. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neuhaus am Klausenbach, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf Anschrift: Hauptplatz 15 Telefon: 057-600/4700 Fax: 057-600/4777 Email: bh.jennersdorf@bgld.gv.at Webseite: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Jennersdorf.
Gemeinde Neuhaus am Klausenbach - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Neuhaus am Klausenbach? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf. Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Neuhaus am Klausenbach benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Jennersdorf kann per Telefon 057-600/4700 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Neuhaus am Klausenbach. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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