Gemeinde Neudörfl
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Gemeinde Neudörfl - Beantragen eines Personalausweises - BH Mattersburg. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neudörfl, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Mattersburg Anschrift: Marktgasse 2 Telefon: 057-600/4300 Fax: 057-600/4377 Email: bh.mattersburg@bgld.gv.at Webseite: www.burgenland.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Mattersburg.
Gemeinde Neudörfl - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Neudörfl? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg. Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Neudörfl benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Mattersburg kann per Telefon 057-600/4300 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Neudörfl. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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